Kartenschluß

[943] Kartenschluß, im Postdienstbetrieb der zwischen zwei Postanstalten erfolgende Austausch von Postsendungen (versiegelte Briefbeutel, Pakete), die in einer Begleitkarte einzeln (Geld- oder Einschreibsendungen) oder summarisch (gewöhnliche Briefe und Pakete) verzeichnet sind.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 943.
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