[962]Kielholen, ein Schiff auf die Seite legen, damit man den Kiel ausbessern kann; früher auch eine schwere Strafe, bei welcher der Verbrecher an Tauen unter dem Kiel des Schiffs hindurchgezogen wurde.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 962.