[967]Kirchenprovinz, eine Anzahl Bistümer, die einem Erzbischof unterstehen, dessen Stellung indes mehr einen Ehrenvorrang bedeutet (in Deutschland fünf). Die evang. K. in Preußen decken sich mit den polit. Provinzen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 967.