Erzbischof

[533] Erzbischof (lat. archiëpiscŏpus), in der röm.-kath. Kirche derjenige Bischof, dem mehrere bischöfl. Sprengel untergeben sind, mehr Ehrenvorrang, mit geringen Vorrechten: Gerichtsbarkeit über die Suffraganbischöfe in erster Instanz in nicht peinlichen Fällen, über deren Sprengel in der Appellationsinstanz das Recht, die Provinzialsynode zusammenzuberufen etc. Zeichen der erzbischöfl. Würde ist das Pallium (s.d.). Die Würde ging auch in die anglikan. und schwed. Kirche über.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 533.
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