[972] Klausel (lat. clausŭla), in der Rechtssprache Nebenbestimmung, Vorbehalt bei Verträgen etc., wodurch deren Wirkung bald verstärkt, bald beschränkt werden soll; bes. wichtig ist die Kassatorische K. (s. Kassation); über Kodizillar-K. s. Kodizill; über Konkurrenz-K. s. Konkurrent. – K., in der Musik jede Tonschlußfigur.