[975]Klientēl (lat. clientēla), bei den Römern das Schutzverhältnis, worin ein Geringerer (Kliént) zu einem Mächtigern (Patron) stand; jetzt heißt Klient der von einem Rechtsanwalt vor Gericht Vertretene.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 975.