Klientēl

[136] Klientēl (lat. Clientela), ein röm. Rechtsverhältnis, ähnlich der deutschen Hörigkeit (Klient, soviel wie Höriger), ein uraltes Institut italischer Völkerschaften. Der Klient gehörte zu der Familie (jedoch ohne Mitglied derselben zu sein) des Patriziers, der sein Patronus war, und erhielt von diesem ein Grundstück zum Bebauen. Der Patron mußte ihn vor Gericht vertreten, sich seines Vermögens und seiner Geschäfte annehmen, überhaupt ihm jeden Schutz angedeihen lassen. Der Klient war dagegen seinem Patron zu Gehorsam verpflichtet, mußte ihn unterstützen, wenn es not tat, und zog mit ihm in den Krieg, wie er auch an den Familienfesten des Patrons teilnahm. Durch die Übersiedelung unterworfener Gemeinden nach Rom, durch Freilassungen etc. wuchs die Zahl der Klienten sehr an, und allmählich gingen sie in der Plebs auf. Gegen das Ende der Republik wurde das Patronat sogar so weit ausgedehnt, daß ganze Städte und Völker sich einen römischen Großen zum Patron wählten. Vgl. Padelletti, Lehrbuch der römischen Rechtsgeschichte, S. 129 ff. (deutsche Ausg., Berl. 1879). – In unsrer heutigen Gerichtssprache nennt man die von einem Anwalt Vertretenen die Klienten desselben; auch wird der Ausdruck auf andre Verhältnisse übertragen, um die Beziehungen Schutzbefohlener zu ihrem mächtigen Vertreter zu bezeichnen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 136.
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