Koalitionsrecht

[981] Koalitionsrecht, Koalitionsfreiheit, das Recht der Arbeiter, sich zu gemeinsamen Schritten (Streiks etc.) behufs Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zu verbinden, früher durch Koalitionsgesetze verboten, jetzt meist allgemein anerkannt (Deutsche Gewerbeordn. § 152).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 981.
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