Koalitionsrecht
[981] Koalitionsrecht, Koalitionsfreiheit, das Recht der Arbeiter, sich zu gemeinsamen Schritten (Streiks etc.) behufs Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen zu verbinden, früher durch Koalitionsgesetze verboten, jetzt meist allgemein anerkannt (Deutsche Gewerbeordn. § 152).