Kompeténz

[994] Kompeténz (lat.), Befugnis Zuständigkeit, der bestimmte Wirkungskreis einer Behörde; auch das, was jemandem von Rechts wegen zukommt. – Rechtswohltat der K. (Beneficium competentiae), s. Beneficium. – Kompetenzkonflikt liegt vor, wenn für ein und dieselbe Sache verschiedene Behörden sich für zuständig (positiver) oder für unzuständig (negativer Kompetenzkonflikt) erklären; Kompetenz-Kompetenz, die rechtliche Macht eines polit. Gemeinwesens, sich seinen Wirkungskreis unbeschränkt selbständig zu bestimmen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 994.
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