[345] Kompeténz (lat.), Zuständigkeit, Befugnis; der gesetzliche Wirkungskreis einer öffentlichen Stelle, namentlich einer Behörde (s. Zuständigkeit); auch das jemand von Rechts wegen Zukommende, das ihm nicht entzogen werden darf, z. B. die Gebührnisse des Soldaten an Geld (Löhnung oder Traktament und Verpflegungszuschuß), Brot und Kleinbekleidungsstücken (Kompetenzen); der Ertrag einer Stelle; daher Kompetenzbuch, das Aktenstück, in dem die Bestandteile einer Pfarrbesoldung verzeichnet sind. Der Ausdruck Kompetenz-Kompetenz, die Befugnis, sich seinen rechtlichen Wirkungskreis selbständig zu bestimmen, wird in staatsrechtlichen Schriften und politischen Erörterungen auch vielfach gebraucht, um auszudrücken, daß dem Deutschen Reich, wie früher dem Norddeutschen Bunde, die Zuständigkeit gebührt, seine Zuständigkeit zu erweitern (Artikel 78 der Reichsverfassung). Über die Rechtswohltat der K. s. d.