Konsolidation

[1000] Konsolidation, Konsolidierung (lat.), Befestigung, Vereinigung, in Süddeutschland s.v.w. Arrondierung (s.d.); im bürgerlichen Recht die Wiedervereinigung des Eigentums mit dem Rießbrauch; auch die Festigung eines (Aktien-) Unternehmens durch Zusammenlegung der Aktien; Umwandlung von schwebenden Staatsschulden in dauernde Anlehen (konsolidierte Schuld). Konsolidieren, befestigen, begründen, sicherstellen; zu einer Gesamtheit vereinigen. Konsolidierte Renten, s. Konsols.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1000.
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