[748] Staatsschulden, die Summe der Anleihen (Staatsanleihen), die ein Staat aufzunehmen genötigt ist, um große Unternehmungen (Kriege, Eisenbahnbauten etc.) auszuführen oder bei schlechter Finanzverwaltung Defizits zu decken, ist konsolidierte (s. Konsolidation) oder schwebende Schuld (flottierende Schuld, s. Flottieren). Erstere kann sein eine nach einer gewissen Zeit (durch Auslosung u.a.) zurückzuzahlende oder eine seitens des Staates kündbare oder unkündbare Rentenschuld, bei der nur bestimmte jährliche Zinsen gezahlt werden. Zur Verwaltung der S. bestehen meist besondere Zentralorgane, in Preußen »Hauptverwaltung der S.«, im Reich »Reichsschuldenverwaltung«, in Österreich: »Direktion der Staatsschuld«; daneben zur Kontrolle aus der Volksvertretung hervorgegangene Staatsschuldenkommissionen. – Vgl. Sattler (1893), von Hoffmann (1896).