[1003]Kontingentierung, im Finanzwesen die dauernde Festsetzung der aus einer Steuer jährlich zu ziehenden Summe der auszugebenden Banknoten, der zu produzierenden Waren (Zucker, Branntwein) etc.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1003.