Branntwein

[257] Branntwein, im weitern Sinne jedes aus gegorenen alkoholischen Flüssigkeiten durch Destillation abgeschiedene Produkt, im engern Sinne ein zu Trinkzwecken bestimmtes Gemisch von Alkohol (25-55 Volumenproz.), Wasser und geringen Beimengungen, die den Geschmack und Geruch der einzelnen Sorten bedingen. Die Herstellung des B. geschieht entweder auf warmem Wege durch die Brennerei, oder auf kaltem Wege durch Versetzen einer Alkoholwassermischung mit ätherischen Ölen und Essenzen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 257.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: