Kontingentierung der Banknoten
[441] Kontingentierung der Banknoten, die Vorschrift, daß die auszugebenden Banknoten überhaupt, oder daß die ungedeckt ausgegebenen Banknoten einen bestimmten Betrag, die Kontingentsziffer, nicht überschreiten dürfen. S. Banken, S. 338.