[1018]Kreditbrief, Akkreditiv,Urkunde, in welcher der Inhaber ermächtigt wird, von dem Adressaten Zahlung in Empfang zu nehmen. (S. auch Akkreditieren.)
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1018.