Kreditbrief

[618] Kreditbrief (Akkreditiv, Kreditiv), diejenige Form der Anweisung, bei welcher der Aussteller, gewöhnlich ein Bankier, eine andre, zumeist eine auf Reisen gehende Person ermächtigt, bei dem Adressaten Gelder zu erheben. Ist der Brief an bloß eine Person gerichtet, so heißt er einfacher K., wenn an mehrere Personen, Zirkularkreditbrief. Der K. enthält regelmäßig außer Namen, Stand und Wohnort der akkreditierten Person den Auftrag, dem Briefinhaber bis zu einem gewissen Betrag (Limitum) Gelder verabfolgen zu lassen, sowie die Angabe, wie sich der Adressat für die geleisteten Zahlungen erholen soll. Ist der Betrag, bis zu dem der Akkreditierte Kredit erhalten soll, nicht bezeichnet und begrenzt (»limitiert«), so spricht man von einem Blankokreditbrief (Akkreditiv in blanco oder in bianco). Der Geschäftsfreund, an dem die Anweisung gerichtet ist, muß zu gehöriger Zeit von der Akkreditierung des Kreditbriefinhabers avisiert werden. Zur Verhütung von Betrug pflegt ihm außerdem die Handschrift des Empfohlenen mitgeteilt zu werden, oder der Akkreditierte setzt seine Unterschrift auf den K.; auch wird in einfachen Kreditbriefen gewöhnlich eine Frist bestimmt, nach deren Ablauf der K. nicht mehr gültig sein soll. Im übrigen sind die über die Anweisung (s. d.) geltenden Rechtsgrundsätze maßgebend.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 618.
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