Kriegsbrücken

[1022] Kriegsbrücken, im Kriege oder unter besondern Umständen zu militär. Benutzung erbaute, entweder aus unvorbereitetem, an Ort und Stelle aufgebrachtem Material (Feldbrücken) oder aus mitgeführtem (Trainbrücken) hergestellte Brücken. – Vgl. von Ripper (1895).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 1022.
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