[1022] Kriegsbrücken, im Kriege oder unter besondern Umständen zu militär. Benutzung erbaute, entweder aus unvorbereitetem, an Ort und Stelle aufgebrachtem Material (Feldbrücken) oder aus mitgeführtem (Trainbrücken) hergestellte Brücken. – Vgl. von Ripper (1895).