[1038] Kuratēl (lat.), die obrigkeitlich angeordnete Überwachung einer altersmündigen Person, die zu selbständigem rechtsgültigen Handeln unfähig ist (z.B. Abwesende, Geisteskranke, Verschwender), auch bloß in vermögensrechtlicher Hinsicht (s. Vormundschaft). Kurātor der mit der K. Beauftragte, Vormund, Pfleger; an einigen Universitäten auch ein zur Beaufsichtigung derselben bestellter höherer Staatsbeamter. Kuratorĭum, das Amt eines Kurators; Kollegium von Kuratoren, Aufsichtsbehörde.