[12] Landesherrlichkeit oder Landeshoheit, die staatliche Obergewalt (Souveränität) über ein Land und seine Bewohner, entwickelte sich in den einzelnen Territorien des alten Deutschen Reichs aus den Reichsämtern und Lehen und wurde im Westfäl. Frieden als Recht der Reichsstände in ihren Landen verfassungsmäßig anerkannt, im Gegensatze zu der frühern nur amtsmäßigen Stellung. – Vgl. Rehm (1901).