[12] Landeskirche, evangelische, in den prot. deutschen Staaten und reform. Kantonen der Schweiz die durch die Staatsregierung zur Reformationszeit hergestellte und seitdem geleitete evang. Kirche des betreffenden Gebietes; auch dort, wo sie durch Zuwachs anderer Konfessionsverwandten nicht mehr die ausschließliche Kirchengemeinschaft ist, steht die evang. L. zum Staate noch immer in bes. engem Verhältnis. In den 1866 von Preußen annektierten Provinzen sind die vorgefundenen L. für sich geblieben.