Legaten

[35] Legāten, bei den Römern die mit einer polit. Sendung (Legatĭo) Beauftragten; auch die ständigen Gehilfen der Feldherren oder Statthalter, unter den Kaisern deren Stellvertreter bei den Heeren (Legāti Augusti). Auch Titel der Bevollmächtigten der röm. Kurie, meist besondere Gesandte (wenn Kardinäle: Legāti a latĕre) mit weitgehenden Vollmachten, welche früher oft die erzbischöfl. Funktionen in den Ländern, in denen sie wirkten, völlig brachlegten. – Legation, Gesandtschaft; auch Bezeichnung der Provinzen des ehemal. Kirchenstaates.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 35.
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