Leggen

[35] Leggen, in einzelnen Webereidistrikten amtliche Anstalten zur Kontrolle der in den Handel gebrachten Leinenwaren nach Länge und Breite der Stücke sowie nach Qualität.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 35.
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