Leggen

[324] Leggen (holl.), Schauanstalten, die Länge, Breite und Gute leinener Gewebe (Linnenleggen, Leinwandleggen) amtlich feststellen und durch einen Stempel beglaubigen. In Hannover bestand früher Schau- und Stempelzwang, während amtliche Prüfung und Beglaubigung in Österreich und Preußen schon Anfang des 19. Jahrh. nur auf Antrag erfolgten. 1875 wurden die L. in Preußen aufgehoben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 324.
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