[35] Legislation (lat.), Gesetzgebung; legislatīv, gesetzgebend; Legislative, Gesetzgebende Versammlung, Gesetzgebende Gewalt; Legislātor, Gesetzgeber; legislatōrisch, gesetzgeberisch, zur Gesetzgebung gehörig; Legislatūr, Gesetzgebung, auch Gesetzgebende Versammlung; Legislaturperiode, Zeitraum, für den die Volksvertretung gewählt wird; beträgt im Deutschen Reiche und in Preußen fünf, im österr. Reichsrat sechs Jahre.