Legis actiones
[35] Legis actiōnes (lat.), feierliche, den Vorschriften einer lex (Gesetz) entsprechende Handlungen, durch die vor einem höhern röm. Beamten, bes. dem Prätor, ein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde (Legisaktionenprozeß); im ältern röm. Recht auch die Formen der Klageerhebung.