Mündel

[225] Mündel (lat. pupillus, pupilla), der unter Vormundschaft stehende Minderjährige im Verhältnis zu seinem Vormunde; Mündelgut, Mündelgelder, das vom Vormund verwaltete Vermögen eines M.; die Anlegung desselben ist besondern gesetzlichen Bestimmungen unterworfen (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 1807).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 225.
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