[225] Mündel (lat. pupillus, pupilla), der unter Vormundschaft stehende Minderjährige im Verhältnis zu seinem Vormunde; Mündelgut, Mündelgelder, das vom Vormund verwaltete Vermögen eines M.; die Anlegung desselben ist besondern gesetzlichen Bestimmungen unterworfen (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. § 1807).