[187] Militärstrafen, die nach Militärstrafrecht und Militärdisziplinarrecht zulässigen Strafen, bestehen nach dem deutschen Militärstrafgesetzbuch in 1) Hauptstrafen: Todesstrafe durch Erschießen, Gefängnis, Festungshaft, Arrest; 2) Nebenstrafen: Entfernung aus dem Heere, Dienstentlassung, Amtsverlust, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes, Degradation.