[236]Nacheile, das Recht der Sicherheitsbeamten eines Bundesstaates, einen flüchtigen Verbrecher in das Gebiet eines andern Bundesstaates zu verfolgen (Gerichtsverfassungsgesetz § 168).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 236.