[237]Nadelgeld, die vom Mann der Frau oder vom Vater der verheirateten Tochter gewährte Geldsumme für ihre kleinen Ausgaben; auch die einer ledigen Tochter des Souveräns vom Staate gezahlte Rente.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 237.