[353] Nadelgeld, diejenige Geldsumme, welche Eltern oder Gatten ihren Töchtern oder Frauen zur Bestreitung ihrer kleinen Bedürfnisse, ihrer Ausgaben für geringere Luxusgegenstände, zur Befriedigung launischer Wünsche etc. jährlich oder monatlich aussetzen. Dem Gesetze nach braucht die Frau über die Verwendung des Nadelgeldes keine Rechenschaft zu geben.