[370] Nadelgeld (Spillgeld, Spielgeld, Trüffelgeld), ursprünglich Gaben, die der Mann der Frau zur Bestreitung ihrer persönlichen Ausgaben für Kleidung, Leibwäsche u. dgl. zuwendet. Bei Abschluß von Ehen des hohen Adels ist es üblich, in den Eheverträgen den Betrag des Nadelgeldes zu bestimmen. Mitunter bezeichnet N. auch eine jährliche Rente für ledige Töchter des Souveräns, die vom Staat oder aus dem Hausvermögen von dem Eintritt der Volljährigkeit bis zur Verheiratung der Prinzessinnen zu zahlen ist. Vgl. auch Leibeigenschaft, S. 351, 1. Spalte.