Naturalisation

[247] Naturalisation, naturalisieren (neulat.), Erteilung der Staatsangehörigkeit an einen Ausländer, im Reichsgesetz vom 1. Juni 1870 der Aufnahme eines Angehörigen eines deutschen Einzelstaates in einen andern entgegengestellt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 247.
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