[247]Naturalisation, naturalisieren (neulat.), Erteilung der Staatsangehörigkeit an einen Ausländer, im Reichsgesetz vom 1. Juni 1870 der Aufnahme eines Angehörigen eines deutschen Einzelstaates in einen andern entgegengestellt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 247.