[281]Nominatiōn (lat.), Nennung, Ernennung; Nominatĭo auctōris, Benennung des Auktors, im Zivilprozeß die Benennung des Vertreters der Sache durch den Verklagten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 281.