[732]Nomination (lat.), Nennung, Namhaftmachung; auch die Ernennung zu einem Amt, z. B. Nominatio regia, das dem Landesherrn zustehende Recht der Ernennung der Erzbischöfe und Bischöfe.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 732.