[281] Nominālwert, Nennwert, der einer Sache (Obligation, Papiergeld, Scheidemünze etc.) zahlenmäßig beigelegte (aufgedruckte, aufgeprägte) Wert im Gegensatze zum wirklichen Werte (Real- oder Sachwert) oder Preise.
Meyers-1905: Nominalwert