Nominalwert

[281] Nominālwert, Nennwert, der einer Sache (Obligation, Papiergeld, Scheidemünze etc.) zahlenmäßig beigelegte (aufgedruckte, aufgeprägte) Wert im Gegensatze zum wirklichen Werte (Real- oder Sachwert) oder Preise.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 281.
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