Oberpräsident

[295] Oberpräsident, in Preußen der Vorstand der obersten Verwaltungsbehörde einer Provinz; sein Vertreter der Oberpräsidialrat.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 295.
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