Offizial

[300] Offiziāl (neulat.), Beamter; der Vertreter des Bischofs in der Strafgerichtsbarkeit und der Rechtsprechung in Ehesachen; [300] Vorsitzender des Offizialāts oder Konsistoriums, des bischöfl. Gerichts. Offizialĭen, Amtsarbeiten. Offiziālanwalt, Pflichtanwalt, ein Anwalt, der von Amts wegen zur Vertretung einer Partei bestellt wird. Offiziālsache, Dienstsache.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 300-301.
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