[300] Offiziāl (neulat.), Beamter; der Vertreter des Bischofs in der Strafgerichtsbarkeit und der Rechtsprechung in Ehesachen; [300] Vorsitzender des Offizialāts oder Konsistoriums, des bischöfl. Gerichts. Offizialĭen, Amtsarbeiten. Offiziālanwalt, Pflichtanwalt, ein Anwalt, der von Amts wegen zur Vertretung einer Partei bestellt wird. Offiziālsache, Dienstsache.