[304] Oktroyieren (frz., spr. -ŏăji-), bewilligen, mit Privilegium versehen; dann aufdrängen, aus höherer Machtvollkommenheit Bestimmungen treffen; daher oktroyierte Verfassung, einseitig aus fürstl. Machtvollkommenheit gegebene, nicht mit einer Volksvertretung vereinbarte, oktroyierte Gesetze, vom Fürsten im Verordnungswege ohne vorherige Zustimmung der Volksvertretung erlassene.