Privilegium

[458] Privilegĭum (lat.), Ausnahms- oder Vorrecht eines Individuums oder einer Klasse von Staatsbürgern privilegierte Stände); auch die darüber ausgestellte Urkunde; in der Gewerbegesetzgebung s.v.w. Patent oder Konzession (privilegierte Gewerbe).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 458.
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