[359]Partikularismus, die in einem Bundesstaate eine möglichst große Selbständigkeit der Einzelstaaten anstrebende Tendenz; Partikularíst, Anhänger dieser Richtung.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 359.