[359] Partikulār (lat.), einen Teil betreffend, abgesondert, einzeln; Partikularbedeckung, Bedeckung für die Artillerie, aus Infanterie oder Kavallerie bestehend. Partikulardispache, die im Falle der besondern Haverei bei Teilschäden vorgeschriebene Schadensberechnung. Partikularrechte, Sonderrechte.