[396] Pharmăkopöe (grch.), Dispensatorium, von der Medizinalbehörde eines Staates veröffentlichte amtliche Zusammenstellung von Anweisungen für die Apotheker zur Bereitung, Prüfung und Aufbewahrung der Arzneimittel. Erste deutsche P. vom Arzt Valerius Cordus, 1535 in Nürnberg gedruckt und eingeführt. Die verschiedenen deutschen P. wurden 1872 ersetzt durch die »Pharmacopoea Germanica«, deren 4. Ausgabe (1900) als »Arzneibuch für das Deutsche Reich« gegenwärtig in Geltung ist. Kommentare dazu von Jehn und Crato (1900-1), Schneider und Süß (1900-2).