[429]Polizeiübertretungen, Polizeivergehen, im Gegensatz zum kriminellen Unrecht Handlungen, welche sich nur als Ungehorsam gegen Gebote oder Verbote der Staatsgewalt darstellen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 429.