Polizeistaat

[429] Polizeistaat, im Gegensatz zum Rechtsstaate (s.d.) der Staat, in welchem die Fürsorge für Wohlfahrt und Sicherheit der Gesamtheit auf Kosten der individuellen Freiheit und unabhängigen Rechtspflege ungebührlich ausgedehnt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 429.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika