[429]Polizeistaat, im Gegensatz zum Rechtsstaate (s.d.) der Staat, in welchem die Fürsorge für Wohlfahrt und Sicherheit der Gesamtheit auf Kosten der individuellen Freiheit und unabhängigen Rechtspflege ungebührlich ausgedehnt wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 429.