Postregal

[443] Postregal, das den Gewerbebetrieb von Privatpersonen ausschließende Recht des Staates, Posten einzurichten und zu unterhalten; das Postwesen gilt heute als ein Zweig der Staatsverwaltung. (S. auch Postzwang.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 443.
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