Postzwang

[443] Postzwang, das Gebot des Staates, daß alle oder bestimmte Gattungen von schriftlichen Mitteilungen und andern Sendungen ausschließlich mit der Post befördert werden; die Übertretung wird als Defraudation bestraft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 443.
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