[443]Postzwang, das Gebot des Staates, daß alle oder bestimmte Gattungen von schriftlichen Mitteilungen und andern Sendungen ausschließlich mit der Post befördert werden; die Übertretung wird als Defraudation bestraft.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 443.